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Verwaltungsrat

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat (VR) verwaltet das kirchliche Vermögen der Kirchengemeinde; Basis ist das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG). Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten beschließt er alle Maßnahmen, die für die Kirchengemeinde erforderlich sind.

Im Rahmen des KVVG wird jährlich ein Haushaltsplan erstellt und auch die Jahresrechnung (Einnahmen / Ausgaben) wird durch den VR beschlossen / festgestellt. Beide Vorgänge sind dem Bischöflichen Generalvikariat (GV) zur Prüfung und Anerkennung vorzulegen.

Diese Unterlagen werden gemäß den Vorgaben des GV öffentlich ausgelegt. Die Termine werden in den Pfarrnachrichten bekanntgegeben.

Für die Verbuchung der Geschäftsvorfälle wird eine bistumsweit genutzte Buchhaltungssoftware eingesetzt. Dieses System unterstützt den Rendanten auch bei der Erstellung des Haushaltsplans.

Der Verwaltungsrat setzt sich aus dem Pfarrer als Vorsitzendem und sechs weiteren Mitgliedern zusammen. Die Mitglieder werden für 6 Jahre von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählt, wobei jeweils 3 Mitglieder nach 3 Jahren neu gewählt werden müssen. Die Mitglieder wählen aus ihren Reihen einen stellvertretenden Vorsitzenden, der den Pfarrer bei dessen Abwesenheit vertritt, um die Rechte und Pflichten der Pfarrei zu sichern. Die Zusammenarbeit mit dem Pfarrgemeinderat soll durch Einladungen des Sprechers des Pfarrgemeinderates zu den Sitzungen des Verwaltungsrates und des stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates zu den Sitzungen des Pfarrgemeinderates sichergestellt werden.


Mitglieder unseres Verwaltungsrates sind:

Pfr. Zygmunt Kowalczyk - Vorsitzender
Christian Schleret - Stv. Vorsitzender
Erwin Studen
Werner Götz
Sebastian Kindler
Wolfgang Palm